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Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ein deutsches Gesetz welches zum Schutz von arbeitenden Kindern und Jugendlichen dient.
Im Bereich der Ausbildung in der Hotellerie und Gastronomie kommt dieses Gesetz zum Tragen, wenn der/die Auszubildende noch minderjährig, also unter 18 Jahre, ist.



Im Folgenden findest du nun die wichtigsten Informationen aus dem Gesetz:

  • die Wochenarbeitszeit bei einer Fünf-Tage-Woche ist auf 40 Stunden begrenzt
  • wenn an einem Tag weniger gearbeitet wird, dann kann die Arbeitszeit an einem anderen Arbeitstag auf maximal 8,5 Stunden erhöht werden
  • eine 30-Minuten-Pause steht dir bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden zu
  • eine 60-Minuten-Pause steht dir bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden zu; die erste Pause muss dann spätestens nach 4,5 Stunden erfolgen und muss mindestens 15 Minuten dauern; außerdem darf sie frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit genommen werden

 

  • dein Anspruch auf Urlaub hängt mit deinem Alter zusammen
    • Alter: 15 Jahre - 30 Werktage Urlaub
    • Alter: 16 Jahre - 27 Werktage Urlaub
    • Alter: 17 Jahre - 25 Werktage Urlaub

 

  • die Arbeitszeit liegt grundsätzlich zwischen 6:00 Uhr und 20:00; es gibt aber für die Gastronomie (natürlich) Ausnahmen

 

  • Mehrarbeit ist nicht zugelassen: solltest du "einspringen" müssen weil es sich um eine unaufschiebbare Aufgabe handelt die nicht von einem anwesenden erwachsenen Beschäftigen erledigt werden kann, dann ist die Mehrarbeit mit Freizeit, also einer Verkürzung der Arbeitszeit, an einem anderen Tag auszugleichen
  • Arbeitszeit die ausfällt weil ein gesetzlicher Feiertag ist darf nicht nachgeholt werden oder auf andere Werktage aufgerechnet werden
  • für Sonn- und Feiertage gilt ein Beschäftigungsverbot jedoch gilt hier für die Gastronomie (natürlich) eine Ausnahme
  • solltest du an einem Sonn- oder Feiertag arbeiten müssen steht dir ein freier anderer Werktag zu um deine Fünf-Tage-Woche sicher zu stellen; ein freier Tag ist NICHT ein Tag in der Berufsschule
  • am 24. Dezember und am 31. Dezember dürfen Jugendliche nicht nach 14 Uhr beschäftigt werden; außerdem sind arbeitsfrei der 1. Weihnachts- und Osterfeiertag, der 1. Mai und der 1.Januar


Tipp:
Das komplette Jugendarbeitsschutzgesetz findest du hier als PDF zum Download. Die Datei beinhaltet das aktuelle und komplette Jugendarbeitsschutzgesetz und sollte dir als Referenz dienen, wenn du dich genauer mit deinen Arbeitszeiten etc. beschäftigen willst.

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Bei den oben gegeben Informationen besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. gastrowissen.de verweist an dieser Stelle auf den Gesetzestext unter juris.de als aktuelle Quelle.

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